Prof. Dr. Ulrich Volz in Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung berufen

 

Gruppenfotos Sustainable Finance-Beirat. Berlin, 10.06.2022

© Bundesfinanzministerium / Photothek

Prof. Dr. Ulrich Volz wurde in den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode berufen, der Mitglieder aus Realwirtschaft, Finanzwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft umfasst.

Der Beirat arbeitet als unabhängige Multistakeholder-Dialogplattform und berät die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie. Um ein möglichst breites Wissensspektrum abzubilden und eine optimale Beratung sicherzustellen werden die ehrenamtlichen Beiräte fachlich von Beobachter*innen unterstützt, u.a. von der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der KfW und der GIZ.

Der Beirat hielt seine konstituierende Sitzung im Bundesministerium der Finanzen am 10. Juni 2022. Die Sitzung wurde von Dr. Florian Toncar, Parlamentarischem Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, und Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, geleitet.

Die Bundesregierung hat den Sustainable Finance Beirat 2019 ins Leben gerufen. Dieser Beirat wird der Bundesregierung nun, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, auch in der 20. Legislaturperiode beratend zur Seite stehen und sie entlang des Leitbildes der Finanzstabilität dabei unterstützen, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance  zu entwickeln.

Im Rahmen der Deutschen Sustainable-Finance-Strategie soll der Finanzsektor zur Finanzmarktstabilität beitragen und die zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, sowie der Ziele des Pariser Klimaabkommens notwendigen realwirtschaftlichen Aktivitäten finanzieren. Sustainable Finance leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Hintergrund der ersten Einberufung ist eine Entscheidung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 25. Februar 2019, auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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