Menschenrechtsbasierte Entwicklungszusammenarbeit!

Image: Kompass Menschenrechte

Entwicklungspolitik mit menschenrechtlichem Kompass

Internationale Zusammenarbeit für Entwicklung muss Ungleichheit im Zugang zu natürlichen und anderen gesellschaftlichen Ressourcen und Dienstleistungen vermindern. Mehr denn je bedarf es dafür der Basis der Menschenrechtsverträge.

 

 

 

Ungleichheit ist nicht nur eine Menschenrechtsfrage, sondern auch ein zentrales Entwicklungshemmnis. Systematische Diskriminierung von Minderheiten, aufgrund des Geschlechts, des sozialen Status (wie im Kastenwesen), der Ausschluss von Menschen von den sie betreffenden Entscheidungen oder die Duldung von Ausbeutungsverhältnissen etwa auf Plantagen und im Bergbau – all dies ist oft der Grund für nicht stattfindende Entwicklung. Menschenrechte begrenzen die potentielle Allmacht des Staates, um die Würde aller Menschen, die unter seinem Einfluss leben, zu schützen. Dadurch sollen Menschen die Möglichkeit wahrnehmen können, ein freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Freie Wahlen, Ernährungssicherheit und Bildung sind Menschenrechte, die nur erreichbar sind, wenn der Staat nicht systematisch Gruppen ausschließt oder diskriminiert. Daher erhält die Erklärung zur Annahme der Agenda 2030 ein besonders starkes Bekenntnis zu den Menschenrechten, die auch in allen 17 Zielen verankert sind.

Status quo: Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

Deutsche Entwicklungspolitik hat seit 2011 eine verbindliche Menschenrechtsstrategie, in expliziter Anerkenntnis der eigenen Bindung an die Menschenrechtsverträge sowie der Bindung der Partnerländer an dieselben Verträge. Beim Menschenrechtsansatz geht es darum, Entwicklungszusammenarbeit (EZ) an menschenrechtlichen Verpflichtungen der Partnerländer auszurichten – und nicht um die Frage, wann die Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten beendet oder eingeschränkt werden muss, die Menschenrechte verletzen oder Verletzungen dulden. Dazu hat die deutsche EZ diverse Umsetzungsinstrumente, so einen Leitfaden, der sicherstellen soll, dass ihre Vorhaben mit Partnerländern positive Wirkungen auf die Menschenrechte haben. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland damit eine Vorreiterrolle ein.

Zunehmende Menschenrechtsfeindlichkeit in Partnerländern

Auch wenn fast alle Partnerländer Deutschlands die einschlägigen Menschenrechtsverträge unterschrieben haben, lehnen manche eine Thematisierung von Menschenrechten als Einmischung in innere Angelegenheiten ab. Die Entwicklungszusammenarbeit steht daher vor der Herausforderung, in einem menschenrechtskritischen Regierungsumfeld Programme menschenrechtlich auszurichten. Dabei geht es nicht darum, Menschenrechte wie eine Monstranz vor sich herzutragen. Sondern erst einmal darum, mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern grundlegende Klarheit über Rechtsstaatlichkeit sowie über regelbasierte, konstruktive Beziehungen zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für Entwicklung zu bekommen.

Was Menschenrechte insgesamt so wichtig und unersetzlich macht, ist, dass sie einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität staatlichen Handels und des Regierens darstellen. Menschen, deren Rechte verletzt werden, sollten wissen, dass und ab wann sie Opfer von Verletzungen sind. Das kann sie stärken und ihnen die Kraft und Energie geben, sich für ihre Rechte einzusetzen. Gerade deshalb fürchten so viele Staaten weltweit menschenrechtliche Überwachung. Es gibt derzeit eine hohe Zahl von Staaten, die demokratische Spielräume, Arbeitsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von nationalen Menschenrechtsinstitutionen beschränken. Dagegen hilft nur mehr Zivilgesellschaft: Die Förderung von Dachverbänden, von regionalen Netzwerk- und Schutzstrukturen und von transnationaler Zusammenarbeit, wie sie zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte mit ihrer kolumbianischen Schwesterinstitution und den Regionalverbänden der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen umsetzt. Ohne gesellschaftliche Spielräume kann kaum über Optionen und Ausrichtungen gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse und Entscheidungsmöglichkeiten in diesen Ländern gerungen werden.

Überfrachtung der Entwicklungspolitik

Entwicklungspolitik wird gerne mit Erwartungen überfrachtet; sie soll Armut nachhaltig reduzieren, Wirtschaftswachstum generieren, Extremismus den Boden entziehen und nun vor allem aber Flucht- und Migrationsursachen beseitigen. Diese hohen Erwartungen sind unerfüllbar. Finanztransfers der Entwicklungspolitik spielen für die meisten Länder im Globalen Süden keine nennenswerte wirtschaftliche Rolle – im Vergleich zu ausländischen Direktinvestitionen oder den Rücküberweisungen von wirtschaftlich erfolgreichen Migranten. Entwicklungspolitik wird nicht in kurzer Zeit das richten können, was im Handeln der Staaten über Jahrzehnte versäumt wurde.

Der Zweck Internationaler Zusammenarbeit ist nicht, Privilegien in bestimmten Weltregionen oder Herrschaftssysteme in anderen zu sichern, sondern den „Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen (…)“ (Artikel 55, UN Charta). Internationale Zusammenarbeit sollte nicht kurzfristigen Konjunkturen hinterherlaufen, sondern langfristig an Ursachen von Konflikten, von systematischen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ansetzen und dabei ihr Instrumentarium auf besonders benachteiligte Gruppen konzentrieren. Der Konsens dazu bröckelt – nicht zuletzt, da sich die USA als wichtigster Geber für UN-Aktivitäten zurückzuziehen droht. Umso wichtiger ist es, dass deutsche und europäische Entwicklungspolitik einen menschenrechtlichen Kompass behält.

Und manchmal doch: Menschenrechte als Stoppschild

Menschenrechtstandards geben der Entwicklungspolitik eine normenbasierte, international vereinbarte Kontur. Diese gilt es hochzuhalten, wenn die Politik heute weltweit dazu neigt, sich in eigene Interessen zurückzuziehen. Manchmal kann menschenrechtsgeleitete Entwicklungspolitik bedeuten, keine Zusammenarbeit zu unterhalten beziehungsweise andere Instrumente zu finden, um entwicklungspolitisch tätig zu werden. So geschehen in Kambodscha, wo die deutsche EZ nach jahrelangem Bemühen die Zusammenarbeit im Landsektor eingestellt hat, weil sich die kambodschanische Regierung nicht auf eine Orientierung an den Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten einlassen konnte. Ein solches Stoppschild muss es u.a. daher geben, weil deutsche Entwicklungspolitik durchaus – durch Tun oder Unterlassen – unwillentlich Menschenrechtsverletzungen durch andere Staaten unterstützen kann. Dies geschieht zum Beispiel, wenn deutsche Entwicklungspolitik sich daran beteiligt, Staaten bei der Sicherung ihrer Grenzen zu unterstützen, die ihre Staatsbürger_innen daran hindern, ihr Menschenrecht auf Freizügigkeit und Auswanderung (Artikel 13, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) auszuüben.

Gerade, weil Menschenrechte derzeit in vielen Ländern und Zusammenhängen herausgefordert und verletzt werden, nimmt ihre Bedeutung nicht ab. Menschenrechte müssen immer wieder aufs Neue durchgesetzt und erkämpft werden, sind ein Schutzinstrument für die Würde aller Menschen gegenüber übermächtigen Staaten oder anderen machtvollen Akteuren.

Image: Michael Windfuhr

Michael Windfuhr ist Stellvertretender Direktor des Deutsches Instituts für Menschenrechte.

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