Gewaltverbrechen und Gräueltaten, die während Bürgerkriegen und unter Diktaturen verübt werden, hinterlassen tiefe Wunden in Gesellschaften – und sie dürfen sich nicht wiederholen. Doch wie kann ein wirksames „Nie wieder“ gelingen?
Anhand internationaler Beispiele und im Spiegel der deutschen Vergangenheit beleuchteten die Expert*innen, wie Gesellschaften mit Gewaltverbrechen umgehen können, um Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit (wieder-)herzustellen. Die Diskussion fand im Kontext der aktuellen Sonderausstellung „Gestapo vor Gericht“ statt, die die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen thematisiert.
Zentrale Fragen waren: Inwieweit können Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung beitragen? Welche Rolle können andere Instrumente der Transitional Justice spielen, etwa Wahrheitskommissionen, Gedenkorte oder Versöhnungsinitiativen? Und nicht zuletzt: Kann die deutsche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit als Vorbild für andere Länder dienen – und welche Lehren kann Deutschland aus internationalen Erfahrungen ziehen?
Die Veranstaltung machte deutlich, wie komplex und langwierig Prozesse der Vergangenheitsbewältigung sind. Sie erfordern nicht nur juristische Aufarbeitung, sondern auch gesellschaftliche Auseinandersetzung und einen kontinuierlichen Diskurs über historische Verantwortung. Erinnerungspolitik ist dabei kein rein rückwärtsgewandtes Projekt – sie stärkt das demokratische Bewusstsein und schärft den Blick für Gefährdungen unserer offenen Gesellschaft. Angesichts aktueller politischer Entwicklungen bleibt es unverzichtbar, diese Debatten aktiv zu führen und frühzeitig in der schulischen Bildung zu verankern.